Gesetze
Sicherlich haben Sie die gesetzlichen Veränderungen der letzten Zeit mitbekommen. Hier eine kurze Zusammenfassung:
Als Betreiber von Medizinprodukten und anderen technischen
Arbeitsmitteln haben Sie eine ganze Reihe an gesetzlichen Pflichten zu
erfüllen.
Diese sind nur beispielhaft:
- Vorschriften der Berufsgenossenschaften
(min. jährliche regelmäßige Wiederholungsprüfungen elektr. Pflegebetten; BGV A3) - Unfallverhütungsvorschriften
(UVV der Unfallversicherungsträger) - Sicherer Betrieb gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und den Gebrauchsanweisungen der Hersteller
- Ständige Führung eines Bestandsverzeichnisses gemäß §8 MPBetreibV
- Nachweisführung und zuverlässige Archivierung der Prüfergebnisse zu Sicherheitskontrollen gemäß BGV A3 und §2(8) MPBetreibV
- Permanente Instandhaltung gemäß den geltenden Regeln der Technik mit
Inspektionen
(§ 4 MPBetreibV; DIN 31051) - fachlich autorisiertes und geschultes Personal für die Instandhaltung von
Medizinprodukten
(§ 4 (1) MPBetreibV) - DIN VDE0751 - Wiederholungsprüfungen an medizinischen Geräten und VDE0752 Grundlegende Sicherheitsaspekte
- Berücksichtigung von Betriebshinweisen und Auflagen der
Gewerbeaufsichtsämter und der Medizinproduktebehörden
(ggf. notwendige zusätzliche Nachrüstungen) - Regelmäßige Schulung der Anwender und ggf. der Bewohner einer Einrichtung im
Umgang mit den Produkten und dem Zubehör
(§2 MPBetreibV)
Um Ihnen die rechtssichere Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten zu erleichtern,
bietet wir Ihnen unsere
Dienstleistungen zu marktgerechten Konditionen an.
Mit eigenen Fachkräften steht Ihnen ein regionaler Servicepartner mit zertifizierten
Elektrofachkräften mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn Sie Sich noch etwas näher informieren wollen, so besuchen Sie die Seite von http://www.dimdi.de, dort sind alle betreffenden Gesetze und Verordnungen als downloadbare PDF-Dateien aufgeführt.